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Verrechnung

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Einredefreiheit

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verrechnungsforderung muss – gemäss einem Teil der neueren Lehre, der sich die Autoren anschliessen (siehe Box) – frei von Einreden sein. Forderungen, die durch folgende Einreden belastet sind, können nicht verrechnet werden:

Verrechnungsausschluss-Einreden

Einrede des nicht erfüllten Vertrags

  • Grundlage
  • Anspruchsbeschränkende Einrede

Einrede der Zahlungsunfähigkeit

Verjährungseinrede

  • Grundlage
  • Peremptorische Einrede
  • Ausnahme
    • Verrechnung mit einer verjährten Forderung
    • Grundlage
    • Verrechnung, wenn sich die beiden Forderungen bereits verrechenbar gegenüberstanden (=   Erhaltung der ursprünglich bestehenden Verrechnungsmöglichkeit, obwohl die Verrechnungsforderung zwischenzeitlich verjährt ist)

Anwendungsfall

  • Der Verkäufer eines Kaufgegenstandes kann seine Kaufpreisforderung (Verrechnungsforderung) nicht mit der Darlehensforderung (Hauptforderung) des Käufers verrechnen, wenn dieser die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gestützt auf OR 82 erhoben hat, weil der Verkäufer die Kaufsache noch nicht auf ihn übertragen hat.

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