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Verrechnung

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Schweizerfranken c. Fremdwährungsforderung etc.

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verrechenbarkeit von Geldschulden in verschiedener Währung ist umstritten:

Geltendmachung einer Forderung in ausländischer Währung > Verrechnung Schweizerfranken-Forderung?

  • Grundlage
    • Anwendbarkeit von OR 84 (siehe Box)
  • Ausgangslage
    • Geltendmachung einer Forderung in ausländischer Währung durch den Gläubiger
  • Verrechenbarkeit
    • Der Schuldner kann seine Schweizerfranken-Forderung gegenüber einer Fremdwährungs-Forderung des Gläubigers verrechnen, sofern die Parteien keine „Effektivklausel“ vereinbart haben (vgl. OR 84 Abs. 2; siehe Box)

Geltendmachung einer Forderung in Schweizerfranken > Verrechnung Fremdwährungs-Forderung?

  • Grundlage
    • Anwendbarkeit von OR 84 (siehe Box)
  • Ausgangslage
    • Geltendmachung einer Forderung in Schweizerfranken durch den Gläubiger
  • Verrechenbarkeit
    • Der Schuldner kann seine Fremdwährungs-Forderung gegenüber einer Schweizerfranken-Forderung seine Fremdwährungs-Forderung zur Verrechnung bringen, solange der Wert der Fremdwährung bestimmbar ist
      • Lehre nimmt eine Verrechenbarkeit trotz verschiedener Währungen an, weil die Währung nur einen Wertmesser der Forderung darstelle
      • Bundesgericht lehnt Anwendbarkeit von OR 84 Abs. 2 (siehe Box) ab, weil sich die Bestimmung nur auf die Erfüllung und nicht auf die Verrechnung beziehe (vgl. BGE 63 II 394, Erw. 5b)

Weiterführende Informationen

Literatur
  • BURKHALTER KAIMAKLIOTIS SABINE, Verrechnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten, Diss. Zürich 2006, S. 134 f.
  • AEPLI, Zürcher Kommentar, N 66 + N 69 zu OR 120
  • PETER, Basler Kommentar, N 10 f. zu OR 120
  • ZELLWEGER-GUTKNECHT, Berner Kommentar, N 211 ff. zu OR 120, insbesondere auch N 215 zu OR 120
  • BUCHER, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, S. 438 f.
  • BURKHALTER KAIMAKLIOTIS, Fremdwährungsverbindlichkeiten, S. 90 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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