Die Verrechenbarkeit von Geldschulden in verschiedener Währung ist umstritten:
Geltendmachung einer Forderung in ausländischer Währung > Verrechnung Schweizerfranken-Forderung?
- Grundlage
- Anwendbarkeit von OR 84 (siehe Box)
- Ausgangslage
- Geltendmachung einer Forderung in ausländischer Währung durch den Gläubiger
- Verrechenbarkeit
- Der Schuldner kann seine Schweizerfranken-Forderung gegenüber einer Fremdwährungs-Forderung des Gläubigers verrechnen, sofern die Parteien keine „Effektivklausel“ vereinbart haben (vgl. OR 84 Abs. 2; siehe Box)
Geltendmachung einer Forderung in Schweizerfranken > Verrechnung Fremdwährungs-Forderung?
- Grundlage
- Anwendbarkeit von OR 84 (siehe Box)
- Ausgangslage
- Geltendmachung einer Forderung in Schweizerfranken durch den Gläubiger
- Verrechenbarkeit
- Der Schuldner kann seine Fremdwährungs-Forderung gegenüber einer Schweizerfranken-Forderung seine Fremdwährungs-Forderung zur Verrechnung bringen, solange der Wert der Fremdwährung bestimmbar ist
- Lehre nimmt eine Verrechenbarkeit trotz verschiedener Währungen an, weil die Währung nur einen Wertmesser der Forderung darstelle
- Bundesgericht lehnt Anwendbarkeit von OR 84 Abs. 2 (siehe Box) ab, weil sich die Bestimmung nur auf die Erfüllung und nicht auf die Verrechnung beziehe (vgl. BGE 63 II 394, Erw. 5b)
- Der Schuldner kann seine Fremdwährungs-Forderung gegenüber einer Schweizerfranken-Forderung seine Fremdwährungs-Forderung zur Verrechnung bringen, solange der Wert der Fremdwährung bestimmbar ist
Art. 84 OR
D. Zahlung
I. Landeswährung
1 Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen.
2 Lautet die Schuld auf eine Währung, die am Zahlungsort nicht Landeswährung ist, so kann die geschuldete Summe nach ihrem Wert zur Verfallzeit dennoch in Landeswährung bezahlt werden, sofern nicht durch den Gebrauch des Wortes «effektiv» oder eines ähnlichen Zusatzes die wortgetreue Erfüllung des Vertrags ausbedungen ist.
Weiterführende Informationen
Literatur
- BURKHALTER KAIMAKLIOTIS SABINE, Verrechnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten, Diss. Zürich 2006, S. 134 f.
- AEPLI, Zürcher Kommentar, N 66 + N 69 zu OR 120
- PETER, Basler Kommentar, N 10 f. zu OR 120
- ZELLWEGER-GUTKNECHT, Berner Kommentar, N 211 ff. zu OR 120, insbesondere auch N 215 zu OR 120
- BUCHER, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, S. 438 f.
- BURKHALTER KAIMAKLIOTIS, Fremdwährungsverbindlichkeiten, S. 90 ff.
Judikatur
- BGE 134 III 155, Erw. 2.4 + Erw. 2.1
- BGE 130 III 312, Erw. 6 + 6.2
- BGE 63 II 383 ff.
- ZR 117 (2018) Nr. 7, S. 14 ff.