Die Versetzungsgrundlagen werden geprägt durch die Dauer (dauernd oder nur temporär) und die damit verfolgten Ziele (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Teamstreit, bei Fähigkeitsmanki anstelle der Kündigung uam):
- Vereinbarte Versetzung
- Versetzung durch Weisung
- Versetzung mittels Aenderungskündigung
- Arbeitsvertrag ohne Arbeitsortsangabe
- Konsultationsrecht bei Massenentlassung
- Konsultationsrecht bei Betriebsübernahme
- Sanktion gemäss Betriebsordnung
Nur selten dürfte ein Arbeitsvertrag ohne Arbeitsfunktion bestehen; in solchen Fällen dürfte es sich um Aushilfsarbeit handeln, wo die Versetzung kein Thema ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.