Die Versetzungsgrundlagen werden geprägt durch die Dauer (dauernd oder nur temporär) und die damit verfolgten Ziele (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Teamstreit, bei Fähigkeitsmanki anstelle der Kündigung uam):
- Vereinbarte Versetzung
- Versetzung durch Weisung
- Versetzung mittels Aenderungskündigung
- Arbeitsvertrag ohne Arbeitsortsangabe
- Konsultationsrecht bei Massenentlassung
- Konsultationsrecht bei Betriebsübernahme
- Sanktion gemäss Betriebsordnung
Nur selten dürfte ein Arbeitsvertrag ohne Arbeitsfunktion bestehen; in solchen Fällen dürfte es sich um Aushilfsarbeit handeln, wo die Versetzung kein Thema ist.