Die Vollmacht zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem kann vorsehen, dass der Bevollmächtigte (Hauptvertreter) im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber (Prinzipal) eine andere Person (Untervertreter, Substitut) bevollmächtigen darf:
- Vollmacht an den Untervertreter = Untervollmacht (Substitutionsvollmacht)
- Unterbevollmächtigung (Handlung) = Substitution
- Voraussetzungen
- Befugnis zur Erteilung einer Untervollmacht muss sich aus der Hauptvollmacht oder einer Ergänzung ergeben
- Wirkungen der Untervollmacht
- Grundsatz
- Untervertreter wird zum Bevollmächtigten des Prinzipals
- Untervertreter handelt im Namen und auf Rechnung des Prinzipals (und nicht für den Hauptvertreter, der die Untervollmacht gewährt hat)
- Ausnahme
- Erteilung der Untervollmacht kann auch in der Art geschehen, dass der Hauptvertreter den Untervertreter in eigenem Namen bevollmächtigt
- = Vollmacht zur Vertretung des Hauptvertreters
- Untervertreter handelt im Namen des Hauptvertreters
- Handlungen wirken durch den Hauptvertreter hindurch zum Prinzipal und binden diesen mittelbar, auf seine Rechnung (in der Lehre umstritten)
- Erteilung der Untervollmacht kann auch in der Art geschehen, dass der Hauptvertreter den Untervertreter in eigenem Namen bevollmächtigt
- Grundsatz
- Umfang der Untervollmacht
- Beurteilung nach dem Inhalt, den die Hauptvollmacht hat
- Dauer der Untervollmacht
- Grundsatz
- Untervollmacht kann das Erlöschen der Hauptvollmacht überdauern
- Ausnahme
- Auf die Dauer der Hauptvollmacht zeitlich beschränkte Untervollmacht
- Grundsatz
- Widerruf der Untervollmacht
- Widerrufsrecht steht Prinzipal zu (vgl. OR 34 Abs. 1)
- Widerrufsrecht des Hauptvertreters nur, wenn die Hauptvollmacht diese Befugnis enthält, was im Zweifelsfall angenommen werden darf
Weiterführende Informationen
- Vollmachtsinhalt
- Vollmachtsumfang
- Muster „Substitutionsvollmacht“
- Auftragsrecht | auftrags-recht.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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