Gerät ein Schuldner einer Geldforderung in Verzug, kann der Gläubiger Verzugszins verlangen. Verzugszins ist das Entgelt des Schuldners an den Gläubiger für die durch die verspätete Zahlung verursachten Kosten.
Aktuell: Verzugszins soll nun doch nicht erhöht werden
Der Bundesrat will den Verzugszins derzeit nicht erhöhen – am 4. April 2012 beantragte er dem Parlament, die Motion «Stopp dem Zahlungsschlendrian» aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage abzuschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG: law-news.ch » Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern
Auf dieser Website finden Sie Informationen und Musterformulare / Musterschreiben zum Verzugszins sowie Links zu Schuldbetreibung und Konkurs.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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