Gerät ein Schuldner einer Geldforderung in Verzug, kann der Gläubiger Verzugszins verlangen. Verzugszins ist das Entgelt des Schuldners an den Gläubiger für die durch die verspätete Zahlung verursachten Kosten.
Aktuell: Verzugszins soll nun doch nicht erhöht werden
Der Bundesrat will den Verzugszins derzeit nicht erhöhen – am 4. April 2012 beantragte er dem Parlament, die Motion «Stopp dem Zahlungsschlendrian» aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage abzuschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG: law-news.ch » Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern
Auf dieser Website finden Sie Informationen und Musterformulare / Musterschreiben zum Verzugszins sowie Links zu Schuldbetreibung und Konkurs.