LAWINFO

Verzugszins

QR Code

Berechnung Verzugszinsbetrag

Rechtsgebiet:
Verzugszins
Stichworte:
Verzugszins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Verzugszinsbetrag ist die Summe des Verzugszinses während einer bestimmten Zeitspanne. Zur Berechnung des Verzugszinsbetrages wird eine einfache Formel verwendet. Es ist bei der Zinsberechnung ganz allgemein üblich, von 360 Tagen pro Jahr auszugehen.

Die Formel lautet:

K  x  p  x  t
——————————
100  x  360

K = Kapital (Forderungsbetrag); p = Zinssatz; t = Anzahl Zinstage; x = mal

Beispiele:

a) Der Verzugszins auf CHF 100.– bei einem Zinssatz von 5 % während eines ganzen Jahres beträgt somit CHF 5.–.

b) Bei einer Forderung von CHF 200.– über zwei Jahre bei einem Zinssatz von 5 % und einer Teilzahlung von CHF 100.– genau nach einem Jahr, beläuft sich der Verzugszinsbetrag auf CHF 10.– für das erste Jahr und CHF 5.– für das zweite Jahr, also Total CHF 15.–.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.