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Verzugszins

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Verfalltag

Rechtsgebiet:
Verzugszins
Stichworte:
Verzugszins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einem Verfalltagsgeschäft gerät der Schuldner mit Ablauf eines bestimmten Datums automatisch in Verzug. Dies setzt eine entsprechende Vereinbarung der Parteien voraus und ergibt sich selten aus der Natur des Geschäfts.

Vereinbaren die Parteien einen bestimmten Tag, bis zu welchem der Schuldner die Zahlung zu erbringen hat, liegt ein Verfalltagsgeschäft vor. Der Schuldner kommt mit Ablauf dieses Tages automatisch in Verzug, wenn er nicht zahlt. Eine Mahnung ist nicht notwendig. Mit Ablauf des Verfalltages ist der Schuldner verzugszinspflichtig.

Hinweis:

Ein Verfalltagsgeschäft darf nicht leichthin angenommen werden. Der Verfalltag muss genügend bestimmt und für den Schuldner erkennbar sein.

Beispiel:

Der Mietzins ist im Voraus bis spätestens am 1. des Monats zu leisten. Der 1. des Monats ist in diesem Fall ein Verfalltag. Zahlt der Mieter nicht bis zu diesem Tag, ist er ab dem 2. des Monats in Verzug.

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