Gleichbleibende Raten
Werden gleichbleibende Raten (Ratenzahlung, Mietzinse usw.) in regelmässigen Abständen geschuldet, beispielsweise jeweils auf den 1. eines jeden Monats, ist der mittlere Verfalltag genau zwischen dem ersten und dem letzten Fälligkeitstermin.
Unterschiedliche Teilbeträge / Raten
Der mittlere Verfalltag berechnet sich wie folgt:
- Datum des Verzugsbeginns oder der letzten Teilzahlung.
- Anzahl Tage berechnen zwischen dem Verzugsbeginn und den einzelnen Zahlungen
- Die Zahlungen mit der jeweiligen Anzahl Tage multiplizieren.
- Die Summe der Zahlungen und der Multiplikationsprodukte bilden.
- Die Summen der Multiplikationsprodukte durch die Summe der Zahlungen teilen und auf die nächste ganze Zahl abrunden (= Anzahl Tage)
- Das Resultat gemäss Ziffer 5 vom Datum des Verzugsbeginns in Abzug bringen. Das resultierende Datum ist der mittlere Verfalltag.
Teilzahlungen / Raten |
Fälligkeitstermin |
Zinstage |
Produkt |
4’000.00 | 17.09.2009 | 0 | 0.00 |
700.00 | 15.08.2009 | 32 | 22’400.00 |
3’000.00 | 15.07.2009 | 62 | 186’000.00 |
Total: 7’700.00 | Total: 208’400.00 |
208’400.00 | |
——————- | = 27 Tage |
7’700.00 |
Mittlerer Verfalltag | 17.9.2009 | ./. 27 Tage = | 21.8.2009 |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.