Zur Berechnung der Verzugszinstage sind die Tage zwischen dem Beginn des Zinslaufs und dem Ende des Zinslaufs zu zählen. Es sind immer ganze Tage (24 Stunden) zu zählen.
Beispiel:
Der Verzugszinsbeginn ist der 1. Januar und der Schuldner bezahlt am 20. Januar (Verzugszinsende). Zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar sind 19 Tage. Für diese Zeit ist der Verzugszins zu berechnen.
Leistet der Schuldner eine Teilzahlung, werden die Tage für den höheren Betrag bis zu diesem Tag gezählt und für den Restbetrag ab diesem Tag.
Beispiel:
Der Verzugszinsbeginn ist der 1. Januar und der Schuldner leistet am 20. Januar eine Teilzahlung (Verzugszinsende Teilzahlung) und am 30. Januar die Schlusszahlung (Verzugszinsende Restbetrag).
Zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar sind 19 Tage. Für diese Zeit ist der Verzugszins auf der ganzen Forderung zu berechnen. Zwischen dem 20. und 30. Januar sind 10 Zinstage. Für diese Zeit ist der Verzugszins auf dem Restbetrag der Forderung zu berechnen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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