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Verzugszins

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Betrag

Rechtsgebiet:
Verzugszins
Stichworte:
Verzugszins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Der Verzugszins ist auf dem Betrag der Hauptforderung geschuldet. Ohne besondere Vereinbarung ist Verzugszins auf Mahnkosten oder andere Nebenforderungen nicht zu bezahlen.

Einzelbetrag

Besteht nur eine einzige Forderung, ist der Verzugszins auf diesem geschuldet.

Mehrere Beträge

Bestehen mehrere Forderungen, ist der Verzugszins auf jeder Forderung gesondert zu berechnen.

Beispiel:

Sind Mietzinse monatlich im Voraus zu zahlen, beginnt der Verzugszinslauf für ausstehende Mieten für jeden Monat gesondert.

Ratenzahlungen

Haben die Parteien Ratenzahlung vereinbart, kommt es für die Berechnung des Verzugszinses auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an. Je nach Wortlaut werden Ratenzahlungsvereinbarungen als Stundung der gesamten Forderung ausgelegt, womit kein Verzugszins geschuldet ist, bis der Schuldner mit den Raten in Verzug gerät. In diesem Fall ist auf die jeweilige Rate wieder Verzugszins geschuldet.

War der Schuldner bereits in Verzug, als die Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, kann vereinbart werden, der Verzugszinslauf durch die Ratenzahlungen nicht unterbrochen wird.

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