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Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

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Kaufsrecht bei Aktien

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Kaufsrecht an Aktien im Kurzüberblick:

Verbreitung

  • Mergers & Acquisitions (M&A) mit gestaffeltem Aktienerwerb
  • Mitarbeiterbeteiligungen (Rücknahme von Mitarbeitern, die Unternehmen verlassen haben)

Kaufrechtsvertrag

  • Aktienkaufvertrag
  • Vereinbarung meistens in Aktionärbindungsvertrag (ABV)
  • Spezieller Vorkaufsvertrag

Kaufpreis

  • Zwingendes Element des Vorkaufsvertrages
  • Weitere Bestimmungen
    • Übliche Klauseln für Fahrnisveräusserung
    • Berechtigung an der Dividende
    • ggf. Stimmrechte während Übergangsphase

Umschreibung der Ausübungsbedingungen

  • Beim Aktien-Kaufsrecht werden die Ausübungsbedingungen oft individuell festgelegt
    • zB Verlust Mitarbeiterstatus bei der Aktiengesellschaft
    • zB Verletzung des Aktionärbindungsvertrag (ABV)
    • zB Aktionärsinsolvenz (wegen Dispositionsfähigkeit mit objektivem Zwangsvollstreckungs-Anlass vor Konkurseröffnung)

Form der Ausübungserklärung

  • Formfrei, vorbehältlich allf. Schriftformabrede
  • Schriftform empfohlen

Frist für Ausübungserklärung

  • Meistens wird die Frist zur Abgabe der Ausübungserklärung individuell vertraglich geregelt

Verletzung des Kaufrechtsvertrages

  • Bindungswirkung nur unter den Kaufrechtsvertrags-Parteien (inter partes), im Gegensatz zu dem im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrecht bei Grundstücken
  • Verletzung des Kaufrechtsvertrages durch Veräusserung an einen Dritten
    • Keine Herausgabepflicht des Dritterwerbers (Gutglaubensschutz)
    • Schadenersatzpflicht des vertragsverletzenden Kaufrechtsverpflichteten

Verwirkung

  • Ohne Ausübung des Kaufsrechts verwirkt es, auch wenn es Aktien zum Gegenstand hat, mit Ablauf der 10-jährigen Gültigkeitsdauer.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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