Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) beinhaltet die Verpflichtung der angeschlossenen Aktionäre, sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte einheitlich zu verhalten:
Rechtsnatur
- Schuldrechtlich organisierter Aktionärbindungsvertrag
- Schuldvertrag
- Gesellschaftsrechtlich organisierter Aktionärbindungsvertrag
- Einfache Gesellschaft
- Mischformen
Inhalt
- Gemeinsame Ausübung des Stimmrechts (= Stimmbindungen)
- Vertretungsrechte im VR
- Erwerbsberechtigungen etc.
- Vorhandrecht (right of first offer)
- Vorkaufsrecht (right of first refusal)
- Kaufsrecht (call option)
- Verkaufsrecht (put option)
- Mitverkaufsverpflichtung (drag / take-along)
- Mitverkaufsrecht (tag / come along)
- Rückkaufsrecht
- Haftungsabreden
- Treuepflichten
- Konkurrenzverbot
- Konventionalstrafe
Heikles und umstrittenes
- Es ist zwischen erlaubter Stimmbindung und verbotenem Stimmenkauf zu differenzieren
- Es stellt sich teils auch die Frage, ob mit dem ABV eine Umgehung der Vinkulierungsbestimmungen stattfindet
Dauer und Beendigung
- Schuldrechtlicher Aktionärbindungsvertrag:
- Abschluss auf unbestimmte Zeit, mit Kündigungsrecht
- Auflösende Bedingung (ABV-Dahinfallen bei Verkauf der AG)
- Befristung
- Gesellschaftsrechtlicher Aktionärbindungsvertrag:
- Abschluss auf unbestimmte Zeit
- Auflösung der einfachen Gesellschaft
- Zielerreichung
- Dahinfallen des Ziels infolge Verkauf der Aktien der AG
- ev. Befristung
Aktionärbindungsverträge können auch verdeckte Beherrschungsverträge sein.
Weiterführende Informationen
ZOBL DIETER, Die pfandrechtliche Sicherung von Erwerbsberechtigungen in Aktionärbindungsverträgen, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 401 ff.