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Personelle Voraussetzungen |
Privatperson als Schuldner |
Sachliche Voraussetzungen |
Aussicht auf Sanierung Privathaushalt, Sicherstellung Verfahrenskosten |
Begehren |
Schuldner |
Adressat |
Nachlassrichter |
Rechtsnatur |
freiwilliger Akt des Schuldners, sofern Ueberschuldung vorliegt: Pflicht |
Rechtsgrundlage |
SchKG 333 |
Wirkung 1 |
Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution) |
Wirkung 2 |
Stundung |
Wirkung 3 |
Zahlungserleichterung durch
- Stundung für Bezahlung oder
- Dividendenangebot (verbunden mit Schulderlass durch Gläubiger)
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Gläubigeraspekt |
- Verlust des Druckmittels gegenüber nicht konkursbereitem Schuldner
- Verlust der Chance bei schnellerem Handeln eine Volldeckung der eigenen Forderung zu erzielen
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Weiterführende Informationen
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