LAWINFO

Zahlungsunfähigkeit / Zahlungseinstellung

QR Code

Zahlungsunfähiger Nachlass

Rechtsgebiet:
Zahlungsunfähigkeit / Zahlungseinstellung
Stichworte:
Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Personelle Voraussetzungen amtlich festgestellt oder offenkundig zahlungsunfähiger Erblasser
Sachliche Voraussetzungen Ausschlagungsbefugnis (noch keine Annahme erfolgt)
Begriff Präventiventerbung
Ausgangslage 1 offenkundige Ueberschuldung / Ausschlagung wird vermutet
Ausgangslage 2 offenkundig überschuldeter Nachlass wird nicht ausdrücklich angenommen
Ausgangslage 3 alle Erben schlagen aus, zugunsten der nachfolgenden Erben
Rechtsnatur zu A 1 widerlegbare Vermutung
Rechtsnatur zu A 2 – 4  Gestaltungserklärung
Rechtsgrundlage ZGB 566 ff.
Wirkung Erblasservermögen wird zur ausgeschlagenen Verlassenschaft
Folge Konkursamtliche Nachlassliquidation
Rechtsgrundlage ZGB 573, SchKG 193
Gläubiger des Erblassers Erbenhaftung für Vorempfänge innert der letzten 5 Jahre (ZGB 579); gutgläubige Erben haften nur im Umfange der Bereicherung
Gläubiger des Erben Anfechtungsrecht zur Sicherung ihrer Ansprüche (ZGB 578)
» Weiterführende Informationen zum zahlungsunfähigen Nachlass

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.