Personelle Voraussetzungen | amtlich festgestellt oder offenkundig zahlungsunfähiger Erblasser |
---|---|
Sachliche Voraussetzungen | Ausschlagungsbefugnis (noch keine Annahme erfolgt) |
Begriff | Präventiventerbung |
Ausgangslage 1 | offenkundige Ueberschuldung / Ausschlagung wird vermutet |
Ausgangslage 2 | offenkundig überschuldeter Nachlass wird nicht ausdrücklich angenommen |
Ausgangslage 3 | alle Erben schlagen aus, zugunsten der nachfolgenden Erben |
Rechtsnatur zu A 1 | widerlegbare Vermutung |
Rechtsnatur zu A 2 – 4 | Gestaltungserklärung |
Rechtsgrundlage | ZGB 566 ff. |
Wirkung | Erblasservermögen wird zur ausgeschlagenen Verlassenschaft |
Folge | Konkursamtliche Nachlassliquidation |
Rechtsgrundlage | ZGB 573, SchKG 193 |
Gläubiger des Erblassers | Erbenhaftung für Vorempfänge innert der letzten 5 Jahre (ZGB 579); gutgläubige Erben haften nur im Umfange der Bereicherung |
Gläubiger des Erben | Anfechtungsrecht zur Sicherung ihrer Ansprüche (ZGB 578) |
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Überschuldungsanzeige / Bilanzde...Einleitung zur Überschuldungsanzeige (Bila...Autoren:NotstundungEinleitung zur NotstundungAutoren:SanierungsdarlehenEinleitung zum SanierungsdarlehenAutoren:Grenzüberschreitendes Insolvenzr...Einleitung zum grenzüberschreitenden Insol...Autoren:Paulianische Anfechtung / Anfech...Einleitung zur Paulianischen Anfechtung / ...Autoren:BankengesprächEinleitung zum Bankengespräch
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht