Es wird unterschieden in
- unmittelbarer Produktivbetrieb (zB Produktion von Getrieben)
- mittelbarer Produktivbetrieb (zB Erstellung der Werbung für verbundene Betriebe, die mit Motoren handeln)
- in eine Kombination beider Betriebsarten (zB Produktion von Getrieben und Erstellung der Werbung für verbundene Betriebe, die mit Motoren handeln)
- in Betriebe, die neben der unmittelbaren Produktivtätigkeit Verwaltungsaufgaben für verbundene Betriebe erledigen.
Zweigbetriebe, die nur interne Verwaltungsaufgaben erledigen, gelten nicht als ZN; ihnen fehlt die erforderliche Eigenständigkeit der Leitung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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