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Arbeitsrecht

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Obacht: Schwarzarbeit?

Datum:
15.05.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Ausländerrecht, Meldepflicht, Schwarzarbeit, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schwarzarbeit hat vielerlei Erscheinungsformen

Einleitung

Unter «Schwarzarbeit» werden grundsätzlich verschiedene Formen der Missachtung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten verstanden. Die Erläuterung der Schwarzarbeitsaspekte lässt sich untergliedern in:

Begriff

Schwarzarbeit definiert sich als eine entlöhnte unselbständige Arbeit oder honorierte selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit, die als Verrichtung an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird.

Erscheinungsformen

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit wie folgt:

  • Nicht gemeldete Ausführung von Arbeiten durch Arbeitnehmer in Verletzung des Ausländerrechts
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bei den obligatorischen Sozialversicherungen nicht gemeldet sind
  • Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die den Steuerbehörden nicht gemeldet sind
  • Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze, die den Behörden nicht gemeldet sind.

Gefährdung der sozialen Errungenschaften und Schädigung aller

Es geht allgemein um das Sozialversicherungsrecht, Ausländerrecht und Steuerrecht:

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.)
  • keine Arbeitsbewilligung
  • kein Lohn
  • keine Umsatzversteuerung.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt: Sowohl „Schwarzarbeitgeber“ als auch „Schwarzarbeiter“ verstossen gegen das Gesetz.

Gesetz und Verordnung

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA); SR 822.41) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit (VOSA); SR 822.411) enthalten die Möglichkeiten, die Schwarzarbeit in der Schweiz koordiniert und wirksam zu bekämpfen.

Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Der Gesetzgeber hat für die Abwicklungsvereinfachung, aber auch für die Kontrolle verschiedene Massnahmen ergriffen:

  • Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
  • Kantonale Kontrollorgane
    • Die Kantone richten zur Stärkung der Kontrollkompetenzen und zur Koordination unter den betroffenen Behörden und Organisationen kantonale Kontrollorgane ein
  • Datenaustausch
    • Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und Organisationen macht eine Bekämpfung der Schwarzarbeit effektiver
  • Sanktionen

Fazit

Die vielen Erscheinungsformen von Melde- und Beitragspflichten bergen das Risiko für Rechtslaien in sich, dass sie vergessen, ihren diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Besonders gross ist die Gefahr im Privatbereich, wo Privatpersonen, die sonst Arbeitnehmer sind und nichts mit Arbeitgeberpflichten zu tun haben, als Arbeitgeber aus verschiedensten Gründen ihrerseits (Teilzeit-)Arbeitnehmer beschäftigen. Vergessen gehen die die Melde- und Beitragspflichten vor allem bei der sog. Care-Arbeit im weiteren Sinne:

  • Haushalthilfen
    • Haushaltangestellte im Live-in-Verhältnis (früher auch: Haushälterin oder Butler/Chauffeur)
    • Raumpflegerin (früher: Putzfrau)
    • Bügelfrau
    • Nanny bzw. au pair
    • Tageseltern
    • Gesellschafterin / Begleiterin
  • Medizinisches Pflegepersonal
    • Pflegefachperson
    • 24-Stunden-Betreuungs-Service
    • Pflegehilfe / Nachtwache
    • Person, die im Haushalt sowohl hauswirtschaftlich als auch pflegerisch tätig ist
    • u.ä.

Alle, die solche Hilfskräfte beschäftigen, sollten schauen, dass sie nicht ins Visier der Kontrollorgane zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gelangen und Bussen, Sozialansprüche, ungedeckte Arbeitsunfall-Schadenersatz- bzw. -Genugtuungsansprüche sowie weitere Sanktionen zu gewärtigen haben.

Holen Sie sich besser den erforderlichen Rat oder delegieren Sie die Melde- und Payroll-Aufgaben an Fachleute, dies sich täglich mit solchen Melde- und Abrechnungsverfahren beschäftigen.

Vorankündigung

  • Die LawMedia AG plant die Publikation einer Webinformation zum Thema der Care-Aufgaben unter:
    • www.care-arbeit.ch

Quelle

LawMedia-Redaktions-Team

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