OR 271 Abs. 2
Laut Bundesgericht ist eine Begründung der Kündigung auch dann kein Gültigkeitserfordernis, wenn die Kündigung im Hinblick auf Umbau- und Sanierungsarbeiten erfolgte.
Quelle
BGE 4A_703/2016 vom 24.05.2017
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Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Laut Bundesgericht ist eine Begründung der Kündigung auch dann kein Gültigkeitserfordernis, wenn die Kündigung im Hinblick auf Umbau- und Sanierungsarbeiten erfolgte.
BGE 4A_703/2016 vom 24.05.2017
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