Ausgangslage
Unter dem Titel der sog. „Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“ wurde das „Schweizer Lohnkartell“ mehrmals ausgebaut. – 2013 wurde die umstrittene Erstunternehmerhaftung im Baugewerbe für die Einhaltung Lohn- und Arbeitsregeln eingeführt.
Bei dieser Erstunternehmerhaftung haftet der erste Unternehmer (oft der Totalunternehmer oder Generalunternehmer, aber auch untervergebende Einzelunternehmer) zivilrechtlich für Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der ganzen Subunternehmerkette (sog. Kettenhaftung), und zwar unabhängig davon, ob das Subunternehmen in der Schweiz oder im Ausland ansässig ist.
Der Erstunternehmer kann sich nur dann von dieser Kettenhaftung exkulpieren, wenn er nachweist, seine Sorgfaltspflichten erfüllt zu haben:
- Glaubhaft machen lassen der Subunternehmer, dass sie die Lohn- und Arbeitsregeln einhalten werden und zwar anhand von Dokumenten und Belegen
- Baustellenkontrollen
Vgl. ferner: Übersicht Ansprüche / Massnahmen nach Entsendegesetz
in administrativer Hinsicht erweist sich die Kettenhaftung als sehr mühsam. Das in der Bauwirtschaft motivierte Batchsystem brachte etwas Linderung. So werden nur geprüfte Mitarbeiter zur Arbeit zugelassen und Schwarzarbeiter müss(t)en draussen bleiben.
Meccano der Erstunternehmerhaftung
Zur Erinnerung sei kurz die Erstunternehmerhaftung schematisch wiedergegeben:
Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/52788.pdf
Verabschiedung des Evaluationsberichts durch den Bundesrat
Der Bundesrat (BR) hat am 20.06.2018 – Verlangen des Parlaments – fünf Jahre nach Einführung der Kettenhaftung den Bericht zur Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers im Baugewerbe verabschiedet.
Ergebnisse des Evaluationsberichts
Nach Ansicht des Bundesrats zeigt der Evaluationsbericht, dass die Solidarhaftung ihre Ziele erreicht habe:
- Erstunternehmerhaftung
- Die Erstunternehmer haben ihre Subunternehmer auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von Bauarbeiten zu überprüfen
- Mehr Vorsicht bei Subvergabe
- Die verstärkte Solidarhaftung der Erstunternehmer führe zu mehr Vorsicht bei der Weitervergabe von Arbeiten an ihre Subunternehmer
- Haftungsrisiko wirkt Lohnverstössen entgegen
- Die Vorsicht bei der Arbeitsvergabe an Subunternehmer wirke vor allem präventiv gegen Lohnverstösse auf Schweizer Baustellen.
Laut Verbal des bundesrätlichen Berichts führt die Kettenhaftung letztlich zu den erwarteten Ergebnissen:
- Vorbeugende Wirkung
- Die Regulierung erzielt die gewünschte vorbeugende Wirkung.
- Mehrkosten
- Die Beachtung der Sorgfaltspflichten führte in den betroffenen Unternehmen führte tatsächlich zu Mehrkosten.
- Keine Klagewelle
- Es kam nicht zu einer Klagewelle.
Im Gesamtergebnis bleibt die Feststellung:
- Mehr Vorsicht, aber auch mehr Kosten.
Ergebnisse in Diagrammform
Statt vieler Worte werden auszugsweise folgende Runddiagramme zu den Befragungsergebnissen wiedergegeben:
Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/52788.pdf (Abb. 2 – 4)
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers gemäss Artikel 5 des Entsendegesetzes | newsd.admin.ch
- Solidarhaftung im Baugewerbe
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
- Arbeitsrecht – Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung
- Bundesrat setzt weitere Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung in Kraft | admin.ch
- Entsendungen
- Expatriates / Inpatriates
- Ausländische Arbeitnehmer / Expats
- Personenfreizügigkeit: Bussenerhöhung im Entsendungsgesetz | ansiedlung-schweiz.ch