Der Einzelunternehmer (EU, auch Teilunternehmer) charakterisiert sich durch folgende Elemente:
Leistungsumfang
Erstellung Teilbauwerk
- Der EU erstellt nicht ein ganzes Gebäude, sondern nur einen Teil davon
Teilleistung
- Der EU erbringt nur eine Teilleistung, zB
- ein bestimmtes Gewerk bzw. eine über die betreffende BKP-Nummer fixierte und namentlich bezeichnete Arbeitsgattung
- mehrere Gewerke (HLS-Installationen)
- usw.
Werkvertrag
Vertragspartei
- Bauherr (Grundeigentümer) oder GU oder TU
als Einzelleistung
- Der EU leistet gestützt auf einen separaten Werkvertrag, den er mit dem Bauherrn (Grundeigentümer / Baurechtsnehmer) abgeschlossen hat
in Unternehmerkette
- Der EU leistet gestützt auf einen separaten Werkvertrag, den er mit dem Generalunternehmer (GU) / Totalunternehmer (TU) abgeschlossen hat
Judikatur
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