LAWNEWS

Wirtschaft

QR Code

Top 100 Swiss Startup Award 2018

Datum:
14.09.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaft
Stichworte:
Domizil, Gründer, Start-up, Unternehmensgründung, Unternehmenssitz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bericht

Einleitung

Das Ranking der 100 besten Schweizer Startups ist zu einem informativen Instrument für Investoren geworden.

Aufgrund eines Expertenvotums ausgewählt, wird ein Überblick über die vielversprechendsten Start-up-Unternehmen der Schweiz geschaffen.

Für die Top-100-Swiss-Startup-Liste darf ein Startup nicht älter als fünf Jahre sein.

Aus der letztjährigen Rangliste schieden aufgrund dieser Altersguillotine 16 Unternehmen aus, unter anderem L.E.S.S., Mindmaze, Beekeeper und Amal Therapeutics.

8. Auflage

Zum achten Mal wählten am 04.09.2018 Start-up-Szenen-Kenner als Experten die 100 besten Startups der Schweiz.

Das Ranking wurde 2011 von Beat Schillig und Jordi Montserrat vom IFJ Institut für Jungunternehmen ins Leben gerufen. Die beiden hatten zuvor das nationale Trainingsprogramm Venturelab, das internationale Programm Venture Leaders und die Initiative Venture Kick aufgebaut.

Der Qualifikationsprozess des Ranking ist ein wichtiger Qualitätsgarant für die Rangliste:

  • 100 Experten (Start-up-Szenen-Kenner) wählen die 100 Startups mit dem grössten Potenzial
  • Jeder Experte bestimmte zehn Startups
  • Für Rang eins gab es zehn Punkte, für Rang zehn noch einen Punkt
  • Die Jungunternehmen mit den meisten Punkten schafften es in die Top 100.

Die Besten im Top 100 Ranking 2018

Aus dem Qualifikationsprozess gingen siegreich hervor:

Ava

Auch im diesjährigen Ranking holten sich die Gründer Pascal Koenig, Lea von Bidder und ihr Team den ersten Platz. Sie waren wieder mit ihrem Datentracker für die Fruchtbarkeit von Frauen am Start.

Bestmile SA

Der zweite Platz ging an das EPFL-Spin-off Bestmile. Die EPFL-Forscher entwickelten Software für das Flottenmanagement.

Lunaphore Technologies SA

Auf Platz drei steht Lunaphore, Die Gründer von Lunaphore entwickelten einen Laborautomaten für die personalisierte Medizin.

Plätze 4 und 5

Auf Platz 4 wurde Flyability SA und auf Platz 5 Cutiss AG verwiesen.

Rankingauszug

Der Auszug der ersten fünf Teilnehmer aus der Rangliste:

Quelle: www.handelszeitung.ch

Liste der Top 100 Swiss Startups Ranking 2018

Die „100-Besten-Liste“ ist für Investoren und Gründer eine instruktive Orientierungshilfe:

Die Tätigkeitsfelder der 100 besten Startups 2018

Der Oberbegriff „Start up“ katalogisiert, namentlich im Verhältnis zu Bestandes-Unternehmen. Diese altersbezogene Einstufung verdrängt meistens die Frage nach der Branchenzugehörigkeit.

Die Preisverleihung ermöglicht auch eine Querschnitterhebung zu den Tätigkeitsfeldern der Start-ups:

Bemerkenswerter Frauenanteil

Gemäss Mitteilung der Organisatoren sei dieses Jahr der hohe Frauenanteil unter den Gründern besonders auffällig.

28 der Top-100-Startups wurden von einer Frau gestartet oder hätten eine Frau im Management. Dies sei auch für die Schweiz ein bemerkenswert hoher Frauenanteil.

Public Voting

Zum zweiten Mal wurde heuer ein Public Voting durchgeführt.

Der erste Rang ging dabei an das 2013 gegründete Startup Smallpdf.

Smallpdf ist eine OnlinePlattform für das einfache Bearbeiten von PDF. Sie zählt zu den meistgenutzten Websites der Welt. 15 Millionen Kunden nutzen täglich die PDF-Software.

Fazit

Nicht nur für Gründer, sondern auch für Investoren ist das Ranking und die Preisverleihung ein wichtiger jährlicher Anlass.

Es handelt sich um den aufmerksamkeitsstärksten Startup-Event des Jahres. Investoren aus aller Welt, zunehmend auch aus China, reisen an, um Kontakte in die hiesige Startup-Welt knüpfen zu können.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.