Fortsetzung der „Mind-the-Gap“-Strategie
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) sichern durch die Abkommens-Unterzeichnung vom 25.02.2019 die bestehenden Rechte ihrer Bürger auch nach dem Austritt des UK aus der EU.
Mit dem Abkommen behalten Schweizer und britische Staatsangehörige auch nach dem Brexit ihre Rechte, welche sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (FZA) erworben haben:
Inhalt
- Personen, die sich im Rahmen des FZA jeweils im anderen Land aufhalten
- Gewährte Rechte gelten auf Lebenszeit
- Auch bereits angefangene Dienstleistungserbringungen in der Schweiz und in UK können dank diesem FZA zu Ende geführt werden
- Nebst dem Aufenthaltsrecht regelt das Abkommen
- Ansprüche auf Sozialversicherung
- Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
Inkrafttreten
- Wenn das FZA zwischen der Schweiz und UK nicht mehr anwendbar ist, d.h. nach dem Ende der zwischen der EU und dem UK vereinbarten Übergangsperiode der Fall (voraussichtlich am 01.01.2021)
- Damit diese Übergangsperiode Geltung erlangt, müssten die EU und UK das Austrittsabkommen ratifizieren
- Für den Fall, dass die Ratifikation des Austrittsabkommens ausbleiben sollte, ist das FZA-Abkommen ab dem Tag nach dem EU-Austritt des UK gültig, wahrscheinlich am 30.03.2019
Mind the Gap-Strategie
- Mit der Mind the Gap-Strategie will der Bundesrat die zwischen der Schweiz und UK bestehenden Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus sicherstellen
- Unterzeichnet wurden in den vergangenen Wochen bereits:
- Handelsabkommen
- Strassenverkehrsabkommen
- Versicherungsabkommen
- Luftverkehrsabkommen
- Für Bürger, die nach einem ungeordneten Austritt des UK im jeweils anderen Land eine Arbeit aufnehmen möchten, streben die Schweiz und UK ein befristetes Auffangabkommen an:
- Der Bundesrat hat am 13.02.2019 für erwerbstätige britische Staatsangehörige was folgt geschaffen:
Mehr: Unterzeichnung Abkommen Schweiz–UK über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger | admin.ch
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam