Übergangslösung zur Abfederung eines abrupten Wechsels, für eine vorläufige Anwendung frühestens ab 01.06.2019
An der Sitzung vom 17.04.2019 hat der Bundesrat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Zulassung zum Arbeitsmarkt genehmigt:
- Anwendung
- Das Abkommen wird angewandt, wenn es zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) kommt
- Befristete Übergangszeit
- Das Abkommen sieht für eine befristete Übergangszeit erleichterte Zulassungsbedingungen für die Ausübung der Erwerbstätigkeit im jeweils anderen Land vor
- Interessewahrung für die Schweizer Wirtschaft
- Mit dem Abkommen will der Bundesrat die Interessen der Schweizer Wirtschaft hinsichtlich der Rekrutierung britischer Arbeitskräfte sowie des Zugangs von Schweizer Staatsangehörigen zum britischen Arbeitsmarkt sichern.
Mehr: Befristetes Auffangabkommen sichert Zugang zum Arbeitsmarkt auch im Falle eines No-Deal-Brexits
Weiterführende Informationen:
- Wirtschaft / Arbeitsrecht – Brexit: Kontingente für UK-Staatsangehörige im Falle des ungeordneten EU-Austritts | law-news.ch
- Entsendungen: Grundlagen
- Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
- Arbeitsbewilligung
- Freier Mitarbeiter / Freelancer
- Doing business in Switzerland
Quelle
LawMedia Redaktionsteam