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Reiserecht

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Flugverspätungen: Entschädigung für Fluggäste auch bei verspätetem Anschlussflug ausserhalb der EU

Datum:
15.07.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: wikipedia.org – Lukáš Musil – Vlastní dílo

Der EuGH hat am 11.07.2019 entschieden, dass Passagiere auch dann Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flugverspätung haben, wenn sie mit einer europäischen Fluggesellschaft (České aerolinie) in der EU gestartet sind und sich erst der Anschlussflug mit einer Nicht-EU-Airline mehr als 3 Stunden verspätet, vorausgesetzt es handle sich um eine einzige Buchung.

Urteil des EuGH (Aktenzeichen C‑502/18) vom 11.07.2019

Mehr: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Neunte Kammer) 11. Juli 2019

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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