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Reiserecht

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Betreuungsleistungen

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Leistungsstörungen hat das Luftfahrtunternehmen den Flugpassagier zu betreuen:

Merkblatt

  • Aushändigung eines schriftlichen Hinweises (Merkblatt) über die Rechte auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung, Flugverspätung um mehr als zwei Stunden und Flugannullation (vgl. EU-VO (EG) 14 Abs. 2 Satz 1)
  • Im Merkblatt sind keine Hinweise auf Betreuungsleistungen zu machen (EU-VO (EG) 14)

Schalterhinweis

  • Airlines haben am Schalter deutlich lesbare Hinweise über die Passagierrechte im Falle von Beförderungsstörungen anzubringen

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Grundlagen

  • EU-VO (EG) 4 Abs. 3, 5 Abs. 1 lit. b, 6 Abs. 1 i und ii sowie 9 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 und 9 Abs. 1 lit. b und c

Unentgeltliche Leistungen während der Wartezeit in angenehmen Verhältnissen

  • Mahlzeiten
  • Erfrischungen
  • Kommunikationsmöglichkeit (Telefon, Telefon, e-mail, Internet etc.)
  • Hotelunterkunft
  • Transfer vom Flughafen zum Hotel

Keine Belehrungspflichten

  • Das Luftfahrtunternehmen braucht seine Flugpassagiere nicht auf ihre Rechte aufmerksam zu machen
  • Ebenso müssen die Airlines die Fluggäste nicht auf die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, hinzuweisen

Anwendungsfälle

  • Die Betreuungsleistungen sind zu erbringen bei:
    • Nichtbeförderung
    • Flugverspätung
    • Flugannullation

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 400
  • FÜHRICH ERNST, Die Fluggastrechte der VO (EG) Nr. 261/2004 in der Praxis, in: MDR 2007, Sonderbeilage zu Heft 7, S. 1 – 14

Weiterführende Informationen

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