OR 267, OR 271, OR 273, OR 846, OR 266o
Die Kündigung von Genossenschaftswohnungen gibt immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Vermieter (Genossenschaft) und Mieter (Genossenschafter).
Nachfolgend ist kurz auf eine solche Situation einzugehen:
- Kündigung Mietvertrag
- Die Kündigung des Mietverhältnisses durch eine Genossenschaft ist grundsätzlich nicht ohne vorgängigen Ausschluss des Genossenschafters möglich:
- Praxis-Ausnahme der Zulässigkeit einer früheren Kündigung
- Voraussetzungen
- Unabhängigkeit des genossenschaftlichen Rechtsverhältnis und des Mietvertrages
- Vorhandensein der genossenschaftlichen Ausschlussvoraussetzungen
- Vorgegebene Ausschlussgründe durch die Statuten
- Verletzung müssen so gewichtig sein, dass dadurch weder der Genossenschaftszweck vereitelt, noch das Mitgliedschaftsrecht ausgehöhlt wird
- Voraussetzungen
- Praxis-Ausnahme der Zulässigkeit einer früheren Kündigung
- Im Rahmen der Kündigung des Mietvertrags bilden die Ausschlussgründe Kündigungsvoraussetzungen:
- Fehlen sie, ist die Kündigung nichtig (und nicht bloss anfechtbar)
- Gleiches gilt, wenn die Parteien im Rahmen des Ausschlussverfahrens sich auf den Austritt des Mieters aus der Genossenschaft geeinigt und dabei gleichzeitig genossenschaftliche Ausschlussregeln in den Mietvertrag eingebaut haben
- Für eine solche Vertragsanpassung sei, so die Rechtsmittelinstanz die (explizite) Zustimmung der Ehegattin und Mitmieterin nicht erforderlich, denn dies bewirkt keine Preisgabe von Rechten an der (Familien-)Wohnung
- Fehlen sie, ist die Kündigung nichtig (und nicht bloss anfechtbar)
- Die Kündigung des Mietverhältnisses durch eine Genossenschaft ist grundsätzlich nicht ohne vorgängigen Ausschluss des Genossenschafters möglich:
- Kündigungsschutz und Schadenersatz?
- Kündigungsschutzverfahren?
- Strengt der Mieter ein Kündigungsschutzverfahren an, verhält er sich grundsätzlich auch dann rechtmässig, wenn er den Prozess verliert
- Schadenersatzforderung des Vermieters (Genossenschaft)?
- Schadenersatz schuldet der Mieter nur in folgenden Fällen:
- Bei missbräuchlicher Einleitung des Kündigungsschutzprozesses
- Führung des Kündigungsschutzprozesses.
- Schadenersatz schuldet der Mieter nur in folgenden Fällen:
- Kündigungsschutzverfahren?
Quelle
Mietgericht Zürich (MG170008-L)
29.08.2018
ZMP 2018 Nr. 10 = mp 1/19, S. 75 ff.
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Mietgericht Zürich (MG170008-L) | gerichte-zh.ch
- Form der Kündigung
- Vertretungsrecht