Das Stellvertretungsrecht betrifft die Vertretung von Interessen allgemein oder in einem konkreten Einzelfall für einen Dritten.
objektiv
Es gibt zwei Arten der Stellvertretung:
- Echte Stellvertretung (auch: direkte Stellvertretung)
- Vertreter handelt in fremden Namen (des Vertretenen) und auf fremde Rechnung (des Vertretenen)
- Unechte Stellvertretung (auch: indirekte Stellvertretung)
- Vertreter handelt in eigenem Namen (des Vertreters) und auf fremde Rechnung (des Vertretenen)
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subjektiv
Der Stellvertreter übernimmt in Abwesenheit des Vertretenden dessen Funktion. Für die Legimitation des Funktionsinhabers bzw. den Stellvertreter in Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers kommt es vor allem auf die rechtsgeschäftliche Anknüpfung oder organschaftliche Autorisierung an:
Rechtsgeschäftliche (vertragliche) Stellvertretung
- Substitut (auch: Stellvertreter aus dem lateinischen Vize:)
Organvertretung
- Aktiengesellschaft (AG)
- Verwaltungsrat
- Delegierter des Verwaltungsrats oder Geschäftsleitung bei Delegation der Geschäftsführung
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Geschäftsführer
- Kommanditgesellschaft
- Komplementär
- Kollektivgesellschaft
- Kollektivgesellschafter
- Einfache Gesellschaft
- Gesellschafter, ev. Geschäftsführer
- Stille Gesellschaft
- Hauptgesellschafter
- Erbengemeinschaft
- Erben
- Stockwerkeigentum
- Verwalter
Kaufmännische Stellvertretung
- Prokurist
- Handlungsbevollmächtigter
- Handelsreisender
Verwaltungsrechtliche Stellvertreter
- Bezeichnung des Stellvertreters für die Vertretung des Gemeinwesens gemäss einschlägigem Erlass des Bundes, des Kantons oder der Kommune
- Gebräuchlichste Begrifflichkeiten für eine Stellvertretung:
- Substitut
- Stellvertreter
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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