Vernehmlassungsfrist bis 21.11.2019
Bundesrätin Keller-Sutter unterzeichnete das Abkommen am 10.07.2019 in London.
An seiner heutigen Sitzung hat der Gesamtbundesrat das Vernehmlassungsverfahren für dieses Abkommen eröffnet (Vernehmlassungsfrist: 21.11.2019).
Die aussenpolitischen Kommissionen des National- und des Ständerats haben bereits im Frühjahr 2019 einer vorläufigen Anwendung des Abkommens im Falle eines No-Deal-Brexits zugestimmt.
Mehr: Vernehmlassung zum Auffangabkommen im Arbeitsmarktbereich für den Fall eines No-Deal-Brexit | admin.ch
Weiterführende Informationen
- Wirtschaft / Arbeitsrecht – Brexit: Kontingente für UK-Staatsangehörige im Falle des ungeordneten EU-Austritts | law-news.ch
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam