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Sozialversicherungsrecht

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Insolvenzentschädigung: Lohnanspruch-Glaubhaftmachung

Datum:
23.10.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Glaubhaftmachung, Insolvenzentschädigung, Sozialversicherungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

AVIV 74

Das Bundesgericht hat die unterschiedlichen Nachweisanforderungen für die Geltendmachung der Insolvenzentschädigung im Fall 8C_867/2017 herausgearbeitet:

  • Lohnforderung: Glaubhaftmachung
    • Grundsatz
      • Für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung genügt es, dass der Arbeitnehmer seine Lohnforderung glaubhaft macht (vgl. AVIV 74)
    • Einschränkung
      • Die reduzierten Beweisanforderungen gelten jedoch nur für die Nachweisgegenstände:
        • Bestand der Lohnforderung gegenüber dem insolventen Arbeitgeber
        • Höhe der Lohnforderung gegenüber dem konkursiten Arbeitgeber
  • Arbeitsverhältnis und Insolvenz: Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit
    • Demgegenüber müssen die übrigen, nachgenannten Anspruchsvoraussetzungen mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellt sein:
      • Bestand des Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigung in der Schweiz
      • Eintritt des Insolvenztatbestandes

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich aufgehoben sowie die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Quelle

BGer 8C_867/2017 vom 20.09.2018   =   BGE 144 V 427 ff.

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