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Arbeitsrecht

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Berechnung Probezeit: Ist der Stellenantrittstag mitzuzählen?

Datum:
12.03.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitnehmer, Berechnung, Kündigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 77 Abs. Ziffer 3 + OR 335b Abs. 3

Wird der Arbeitsvertrag am Tag abgeschlossen, in dessen Verlauf auch noch der Stellenantritt erfolgt, steht dieser Tag nicht voll zur Verfügung. – Dieser Tag wird daher entsprechend dem Prinzip der „Zivilkomputation“ nicht mitgerechnet.

Da die Parteien keinen schriftlichen Arbeitsvertrag unterzeichneten und vorinstanzlich nicht festgestellt wurde, dass der Arbeitsvertrag schon vor dem Tag des Stellenantritts mündlich abgeschlossen worden wäre, hat die Probezeit in Anwendung von OR 77 Abs. 1 Ziff. 3 grundsätzlich am 15.08.2015 geendet. Sie verlängerte sich aber wegen Krankheit gemäss OR 335b Abs. 3 um einen Tag.

Die Kündigung ging dem Beschwerdeführer am 16.08.2015 und somit innerhalb der Probezeit zu.

Die Vorinstanz hat dies zu Recht erkannt.

Quelle

BGE 4A_3/2017 vom 15.02.2018 = BGE 144 III 152 ff.

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