Der Bundesrat hat an seiner Presskonferenz vom 27.05.2020 zusammengefasst folgendes als „Erläuterung“ seiner von bereits bekanntgegebenen offiziellen Mitteilung verlauten lassen:
- Grundsatz: Notrecht gilt weiterhin
- Verantwortung: Es gelte wieder die Eigenverantwortung des Volks
- Zwei-Meter-Abstand: weiterhin empfohlen
- Das Social Distancing mit unbekannten Dritten bleibt weiterhin allgemein empfohlen
- Gastronomie: Sukzessiver Weg zur Normalität
- Ab 06.06.2020 wieder mehr als 4 Personen an einem Tisch, aber Kontaktdatenerhebung mindestens einer Person (Nachverfolgbarkeit)
- 2 Meter-Abstand zwischen den Tischen gilt weiter
- Beschränkte Öffnungszeiten
- Konsumation sitzend
- Reisen: Kleine Reisefreiheit + stufenweises Vorgehen
- Wiederherstellung der Reisefreiheit mit allen EU- und EFTA-Staaten bis 06.07.2020
- Aufhebung der Grenzkontrollen am 15.06.2020
- Öffnung gegenüber Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums: Koordination laufend
- Discos + Clubs: Party-Erlaubnis, aber …
- für max. 300 Personen
- nur bis Mitternacht
- pro Besucher 4 m2 Fläche erforderlich
- Pflicht der Veranstalter, eine Präsenzkontrolle zu führen
- Versammlung von Gesellschaften
- Gestattung ab 01.07.2020 („Frist für Einberufung für schriftliche oder elektronische Versammlungen“)
- Contract Tracing
Weiterführende Informationen:
- COVID-19 Allgemein
- Gastronomie / Reisebranche
Quelle
LawMedia Redaktionsteam