LAWNEWS

Referenzzinssatz

QR Code

Hypotheken: Saron löst Libor ab

Datum:
27.07.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Hypothek, LIBOR, Referenzzinssatz, SARON
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hypothekarkredite

Einleitung

Bekanntlich soll der der Zinsbestimmung für grundpfandgesicherte Kredite (sog. „Hypothekardarlehen“) dienende, in Ungnade gefallene „Libor“ durch den Schweizerischen Referenzzinssatz „Saron“ bis Ende 2021 abgelöst werden.

Wir berichteten:

In das Ablöse-Vorhaben ist nun Bewegung gekommen.

Worum geht es?

Das Wichtigste zum „Saron“:

  • Definitionen
    • Libor =   London Interbank Offered Rate
    • Saron =   Swiss Average Rate Overnight
  • „Libor“-Manipulationen
    • Bekanntlich hatten die Banken mit bewusst falschen Zahlenangaben den „Libor“-Satz manipuliert, weshalb dieser Verruf geraten ist
  • Ablösung des „Libor“ durch den „Saron“
    • Der „Saron“ wurde als neuer Referenzzins für den hiesigen Währungsraum auserkoren und ist somit der Nachfolger des Libor («London Interbank Offered Rate»)
  • „Saron“ als Ersatz-Referenzzinssatz
  • „Saron“-Erfinder
    • Der „Saron“ wurde entwickelt von
      • Schweizerischer Nationalbank und
      • Schweizer Börse SIX
  • „Saron“-History
    • Den „Saron“-Referenzzinssatz gibt es seit 2009
    • Bekannt war der Saron-Referenzzinssatz nun wenigen, v.a. Profis
  • „Saron“-Basis
    • Dieser basiert auf einem Tagessatz, zu welchem sich Finanzinstitute in der Schweiz im Refinanzierungsgeschäft Mittel ausleihen
      • Beim „Saron“ handelt es sich um einen täglich von der SIX Swiss Exchange (SIX) um 18.00 Uhr publizierten Tagesgeldsatz, welcher auf abgeschlossenen Transaktionen und verbindlichen Kauf- und Verkaufspreise im besicherten Schweizer Geldmarkt basiert
  • Transparenz
  • „Saron“-Start
  • Neue Kreditnehmer
    • Wer eine Kreditaufnahme plant, hat für eine „Saron“-Hypothek bereits verschiedene Anbieter

Angebotsvergleich weiterhin notwendig

Auch in der bevorstehenden Ägide des „Saron“-Referenzzinssatzes werden potenzielle Hauskäufer nach ihrer Kreditaufnahme-Vorbereitung die Kreditangebote vergleichen, besprechen und verhandeln müssen, stellt doch der Basis-Referenzzinssatz nur ein Element von mehreren in der Brutto-Hypothekarzinsgestaltung dar.

Die Zukunft

Die Hypothekarkreditnehmer müssen sich dereinst von „Libor“-Hypotheken verabschieden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.