- Kreditnehmer-CV
- Immobilien-Dokumentation (bei Neuerwerb: Verkäuferdokumentation)
- Immobilienschätzung
- Externe Schätzung (durch den Kreditnehmer)
- Die Wertermittlung der eigenen Immobilie schafft Vertrauen und Sicherheit für das Bankengespräch
- Eine Immobilienschätzung bildet dieses Vertrauen
- vgl. hiezu Immoblien Schätzung
- Bank-interne Schätzung (durch die Bank)
- Grundlagen / Prinzipien
- Selbstregulierungsanforderungen der Banken, bei Neuhypotheken für Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes zurückzuführen
- Je tiefer der Belehnungswert, desto höher der Amortisationsanteil
- Einsatz von Säule-3a-Mittel nur bis zum jeweiligen Maximalbetrag der Dritten Säule
- Je niedriger der Marktwert, desto stärker wird Belehnungsgrenze von 80 % beansprucht und umso höheren Zins vergüten lassen kann, weshalb der Kreditnehmer höhere Amortisations- und Hypothekarzins-Zahlungen zu leisten hat
- Unterschiedliche Bewertungen führen also zu unterschiedlichen Belehnungswerten, mit möglicherweise höheren Amortisations-Vorgaben und höheren Hypothekarzinsen
- Kreditnehmer sollten von mehreren Anbietern eine Hypotheken-Offerte einholen
- Vgl. hiezu SCHAEFER MICHAEL, Nadelöhr Immobilienbewertung – Hypothekargeber schätzen Liegenschaften uneinheitlich – mit weitreichenden Folgen, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), Equity, vom 02.09.2013, S. 23
- Grundlagen / Prinzipien
- Externe Schätzung (durch den Kreditnehmer)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GrundbuchrechtInhaltsverzeichnisAutoren:Immobilien schlüsselfertigEinleitung zu Immobilien schlüsselfertigAutoren:MiteigentumEinleitung: MiteigentumAutoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab PlanAutoren:Immobilien TransaktionenEinleitung zu Immobilien TransaktionenAutoren:Direkte ImmobilienanlageEinleitung zur direkten Immobilienanlage
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht