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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Aufrechnung hypothetisches Einkommen wegen Nichtausschöpfung der Erwerbskraft: Fehlurteil

Datum:
05.10.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 2 Abs. 2

Das Obergericht des Kantons Zürich warf in einem Ehescheidungsverfahren (Abänderung vorsorgliche Massnahmen betreffend Unterhalt) einer Mutter von zwei Kindern vor, ihre Erwerbskraft nicht voll auszuschöpfen, weshalb ihr bei den Unterhaltsbeiträgen ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden müsse:

  • Sie habe durch einen Stellenwechsel bewusst eine erhebliche Lohneinbusse und damit eine Unterdeckung des Bedarfs in Kauf genommen
  • Alles in allem fehle es an objektiv nachvollziehbaren Gründen für eine Kündigung der Stelle und die Annahme einer Arbeitsstelle mit CHF 2000 pro Mt. weniger Lohn.

Für das Bundesgericht war die Aufrechnung eines hypothetischen Einkommens nicht nachvollziehbar, da im konkreten Fall klare Indizien für eine Schädigungsabsicht fehlten.

Eine Aufrechnung dürfe nur mit Zurückhaltung vorgenommen werden.

Fazit: Das Zürcher Obergericht habe «in nicht haltbarer Art und Weise auf eine Schädigungsabsicht» der Mutter geschlossen. Das Urteil sei somit «qualifiziert fehlerhaft».

Quelle

BGer 5A_403/2019 vom 12.03.2020

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