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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung / Gesellschaftsrecht / Wirtschaft

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Coronavirus (COVID-19): BR will keine Verlängerung der Massnahmen gegen Konkurse

Datum:
14.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung, Gesellschaftsrecht, Wirtschaft
Stichworte:
Betreibung und Konkurs, Coronavirus, COVID-19, Covid-19-Kredite, OR 725, Überschuldung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Provisorische Nachlassstundung neu 8 Monate (bisher 4 Monate), ab 20.10.2020

Der Bundesrat (BR) hat sich in seiner Sitzung vom 14.10.2020 entschieden, die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von corona-bedingten Konkursen nicht zu verlängern.

Gleichzeitig hat der BR die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung bereits auf den 20.10.2020 in Kraft gesetzt.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
  • Angemessene Berücksichtigung der Interessen von Schuldnern und Gläubigern
    • Rückkehr zum ordentlichen Recht
      • Der BR möchte nun zum ordentlichen Recht zurückkehren und daher die ausserordentlichen Massnahmen nicht verlängern
    • Monitoring
      • Gleichwohl will er die Situation weiterhin laufend analysieren
    • Vorbehalt neuer Massnahmen
      • Der BR behält sich vor, sofern und soweit nötig in einem späteren Zeitpunkt erneut insolvenzrechtliche Massnahmen zu ergreifen
      • Kompetenzdelegation Parlament an BR
      • Die Massnahmen-Kompetenz ist dem BR vom Parlament mit dem Covid-19-Gesetz, welches am 26.09.2020 in Kraft getreten ist, ausdrücklich übertragen worden
      • Gebotene Zurückhaltung bei Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf
      • Der BR sei überzeugt, dass bei Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf grosse Zurückhaltung geboten sei
        • Erleichterungen für die Schuldner, beispielsweise eine Stundung bzw. Nachlassstundung, würden immer auch eine Belastung für die Gläubiger und für die gesamte Wirtschaft bedeuten
        • Auch in einer Notsituation seien die jeweiligen Interessen angemessen zu berücksichtigen.
  • Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung ab 20.10.2020
    • Aktienrechtsrevision
      • Unabhängig von der Corona-Pandemie hat das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision am 19.06.2020 beschlossen, den Artikel 293a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) anzupassen:
        • Die Gesamtdauer der provisorischen Nachlassstundung wird erhöht:
          • Verlängerung von bisher 4 auf 8 Monate
            • Damit soll die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden, was auch in der Krise von Bedeutung sein kann
            • Deshalb setzt der BR auf sofortige Anwendung der entsprechenden Gesetzesänderung
          • Inkraftsetzung der Verlängerung bereits auf den 20.10.2020
            • Die übrigen Teile der Aktienrechtsreform auf einen späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt
    • Abgelaufene Referendumsfrist

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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