Gezerre um Terminus und Schutz
Am FR 27.11.2020 ist es wieder soweit: Black Friday!
Nicht nur die schnäppchen-fokussierten Verbraucher, sondern auch die Online-Plattformen fiebern diesem Zeitpunkt entgegen. Mittlerweile wird sogar von der „Black Week“ und von den „besten Deals“ gesprochen. Jeder der Teilnehmer verspricht sich Vorteile.
Es versteht sich, dass Teilnehmer diesen generischen Begriff als Marke für sich reservieren wollen.
So geschehen, aber Markengesuch zurückgezogen:
- Detailansicht zu Gesuch Nr.: 16722/2019 (abgerufen am 15.11.2020)
Die Wortmarke zu einem Gemeingutsbegriff ist in der Regel nicht monopolisierbar und damit auch nicht eintragungsfähig.
Zeichen, welche der Allgemeinheit bzw. der Konkurrenz offenstehen müssen, sind nicht markenfähig.
Schweizerische Händler und Onlineshops müssen deshalb im Moment keine Angst haben, die Abmahnung eines schweizerischen Markeninhabers wegen des Gebrauchs der Begrifflichkeit «Black Friday» zu erhalten.
Weiterführende Informationen
- Kein Markenschutz für «Black Friday» in der Schweiz | steigerlegal.ch
- AKTUELLER HINWEIS: MARKENEINTRAGUNG «BLACK FRIDAY» IN DER SCHWEIZ | blackfridaydeals.ch
- Mohrenkopf: Kommt ein generischer Begriff dank Sprachsäuberung wieder in Markenwirkungsgenuss?
- APPLE: Unterscheidungskraft wegen überragenden Bekanntheitsgrads
- Markenerscheinungsformen
- Checkliste „Markennamen können zu Gattungsnamen werden“ | Checkliste „Markennamen können zu Gattungsnamen werden“
Quelle
LawMedia Redaktionsteam