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Markenrecht

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Markenfähigkeit des Begriffs „Black Friday“?

Datum:
16.11.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Gemeingut
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gezerre um Terminus und Schutz 

Am FR 27.11.2020 ist es wieder soweit: Black Friday!

Nicht nur die schnäppchen-fokussierten Verbraucher, sondern auch die Online-Plattformen fiebern diesem Zeitpunkt entgegen. Mittlerweile wird sogar von der „Black Week“ und von den „besten Deals“ gesprochen. Jeder der Teilnehmer verspricht sich Vorteile.

Es versteht sich, dass Teilnehmer diesen generischen Begriff als Marke für sich reservieren wollen.

So geschehen, aber Markengesuch zurückgezogen:

Die Wortmarke zu einem Gemeingutsbegriff ist in der Regel nicht monopolisierbar und damit auch nicht eintragungsfähig.

Zeichen, welche der Allgemeinheit bzw. der Konkurrenz offenstehen müssen, sind nicht markenfähig.

Schweizerische Händler und Onlineshops müssen deshalb im Moment keine Angst haben, die Abmahnung eines schweizerischen Markeninhabers wegen des Gebrauchs der Begrifflichkeit «Black Friday» zu erhalten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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