Der Bundesrat (BR) hat im Zuge der Ausweitung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auch über die wirtschaftlichen Folgen diskutiert.
Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will er in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern.
Der BR schlägt dem Parlament deshalb vor:
- Aufstockung des Härtefallprogramms um insgesamt CHF 1500 Mio. auf CHF 2500 Mio.
- Aufforderung zur Kompetenzdelegation für eine Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen.
Im Einzelnen:
- Ausgangslage
- Aufgrund möglicher Betriebsschliessungen sieht es der BR als notwendig an, die Möglichkeiten zur Abfederung von Härtefällen weiter auszubauen
- Für eine rasche Umsetzung setzt der BR auf das bestehende Härtefallprogramm, das in den Kantonen mit grossem Elan aufgebaut wird bzw. worden ist
- Aufstockung Härtefallprogramm
- Der BR will das Härtefallprogramm aufstocken, um
- weitere CHF 1500 Mio. aufstocken
- CHF 750 Mio. werden gemeinsam von Bund und Kantonen getragen,
- wobei die Kantone 33 % beisteuern sollen
- CHF 750 Mio. will der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen
- Der BR will gezielt jene Kantone zu unterstützen können, die besonders stark von Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 betroffen sind
- Der BR hat sodann beschlossen, auf Gesuch hin Ausfallentschädigungen auszurichten, an:
- Kulturunternehmen
- Kulturschaffenden
- Der BR will das Härtefallprogramm aufstocken, um
- Neue Delegationsnorm
- Der BR beantragt dem Parlament eine Delegationsnorm, welche es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen falls notwendig zu lockern – dies für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen
- für mehrere Wochen schliessen müssen oder
- erhebliche Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeit erleiden
- Diese Option soll den Handlungsspielraum des BR bei einer weiteren Verschlechterung der Infektionsrate vergrössern
- Der BR beantragt dem Parlament eine Delegationsnorm, welche es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen falls notwendig zu lockern – dies für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen
- Weitere Änderungen am Covid-19-Gesetz
- Die Massnahmen erfordern weitere Änderungen am Covid-19-Gesetz, welches sich derzeit in der parlamentarischen Debatte befindet
- Der BR beantragt den Wirtschaftskommissionen der beiden Räte, seine Vorschläge zu beraten und dem Plenum noch in der laufenden Wintersession zu unterbreiten
- Der BR wird die aufgrund der in der Wintersession beschlossenen Gesetzesänderungen angepasste Verordnung voraussichtlich am 18.12.2020 verabschieden.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Härtefall-Programm
- Drohende Unternehmens-Überschuldung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam