Hinsichtlich der Pauschalspesen ist folgendes zu berücksichtigen:
- Gültigkeit der Spesenreglemente trotz der Corona-Pandemie
- Genehmigte Spesenreglemente behalten trotz Corona-Pandemie ihre Gültigkeit
- Pensum-Schwankungen
- Kein Einfluss auf die Beurteilung von Pauschalspesen sollten haben:
- Kurzfristige und / oder vorübergehende Schwankungen im Arbeitspensum oder
- die vorübergehende Anordnung von Homeoffice-Arbeit
- Kein Einfluss auf die Beurteilung von Pauschalspesen sollten haben:
- Deckung effektiver Auslagen
- Pauschalspesen sollten jedoch die effektiven Auslagen des Arbeitnehmers abdecken
- Kurzarbeit etc.
- In den Fällen von
- Kurzarbeit oder
- reiner Home-Office-Tätigkeit eines Aussendienstmitarbeiters
- ist nicht auszuschliessen, dass
- die Pauschalspesen ab einem gewissen Zeitraum (oft ab 3 Monaten) in bestimmten Fällen von den Steuerbehörden als nicht mehr gerechtfertigt erachtet werden und
- entweder im Umfang der Kurzarbeit bzw. der Homeoffice-Arbeit des Aussendienstlers reduziert
- oder als Lohnbestandteil berücksichtigt werden
- die Pauschalspesen ab einem gewissen Zeitraum (oft ab 3 Monaten) in bestimmten Fällen von den Steuerbehörden als nicht mehr gerechtfertigt erachtet werden und
- In den Fällen von
- Einzelfallverhältnisse massgebend
- Letztlich dürften die individuell konkreten Verhältnisse des einzelnen Steuerpflichtigen für eine Abweichung von bewilligten Pauschalspesen massgebend sein.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam