Der Dispens von der Spesenbescheinigungspflicht erfordert – wie unter „Angabe im Lohnausweise“ erwähnt – den Erlass eines sog. „Spesenreglements“.
Es empfiehlt sich, Spesenreglemente nach dem Musterreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz zu formulieren [vgl. Kreisschreiben SSK Nr. 25 vom 18.01.2008].
Von den Steuerbehörden im Sitzkanton des Arbeitgebers genehmigte Spesenreglemente werden auch von allen ausserkantonalen Steuerbehörden anerkannt.
Dispensgesuchen an die jeweilige Kantonale Steuerverwaltung sind beizulegen:
- Entwurf Spesenreglement
- Liste, enthaltend
- Name der Pauschalspesenempfänger
- Titel
- Funktion
- Bruttolohn, inkl. Bonus
- Vorgesehene Pauschalspesenvergütung
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