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Spesenreglemente

Rechtsgebiet:
Auslagen
Stichworte:
Auslagen, Spesen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Dispens von der Spesenbescheinigungspflicht erfordert – wie unter „Angabe im Lohnausweise“ erwähnt – den Erlass eines sog. „Spesenreglements“.

Es empfiehlt sich, Spesenreglemente nach dem Musterreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz zu formulieren [vgl. Kreisschreiben SSK Nr. 25 vom 18.01.2008].

Von den Steuerbehörden im Sitzkanton des Arbeitgebers genehmigte Spesenreglemente werden auch von allen ausserkantonalen Steuerbehörden anerkannt.

Dispensgesuchen an die jeweilige Kantonale Steuerverwaltung sind beizulegen:

  • Entwurf Spesenreglement
  • Liste, enthaltend
    • Name der Pauschalspesenempfänger
    • Titel
    • Funktion
    • Bruttolohn, inkl. Bonus
    • Vorgesehene Pauschalspesenvergütung

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