Der Bundesrat (BR) hat am 12.05.2021 beschlossen, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen.
Weiter soll das „summarische Abrechnungsverfahren“ verlängert werden.
Der BR erteilte daher dem WBF den Auftrag, ihm bis Ende Juni eine entsprechende Verordnungsanpassung zu unterbreiten.
Im Einzelnen:
In der Frühjahrssession 2021 gab das Parlament dem BR die Kompetenz, bei Bedarf die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf bis zu 24 Monate zu erhöhen, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig werden.
Der BR macht nun von dieser Kompetenz Gebrauch und will dazu die „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ ergänzen.
Der Entwurf für die Anpassung der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ soll dem BR bis Ende Juni 2021 vorgelegt werden.
Bei seinem Entscheid will der BR die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeits-marktliche Auswirkungen berücksichtigen.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam