Definition
Kurzdefinition
Kurzarbeit ist die wirtschaftlich bedingte vorübergehende Reduzierung oder die vollständige befristete Einstellung der Arbeit in einem Betrieb bei weiterlaufenden Arbeitsverträgen.
Langdefinition
Als Kurzarbeit wird die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb bezeichnet, wobei das Arbeitsverhältnis beibehalten wird. Die Kurzarbeit ist meistens wirtschaftlich bedingt und kann auch für Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussende Umstände zurückzuführen sind, gelten.
Arbeitsausfälle mit Kurzarbeitsqualität
Als Kurzarbeit gelten ferner Arbeitsausfälle, die zurückzuführen sind auf
- behördliche Massnahmen
- andere vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände
- wetterbedingte Ausfälle von Kunden.
Arbeitsausfälle ohne Kurzarbeitsqualität
Nicht unter den Begriff der Kurzarbeit fallen Arbeitsausfälle, die
- nicht vorübergehend sind
- nicht geeignet sind, Arbeitsplätze zu erhalten
- durch betriebsorganisatorische Massnahmen bedingt sind (Reinigung, Unterhalt, Reparatur)
- durch branchen-, berufs- und betriebsübliche oder durch saisonale Beschäftigungsschwankungen verursacht werden
- durch Feiertage entstehen (inkl. 2 Arbeitstage vor und nach den Feiertagen)
- durch Betriebsferien entstehen (inkl. 5 Arbeitstage vor und nach den Betriebsferien).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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