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Erbrecht

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Tod des Beklagten nach Ausstellung der Klagebewilligung und Parteiwechsel

Datum:
12.05.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 71 + ZPO 83 Abs. 4 / ZGB 560

Im konkreten Fall ging es um eine einfache Streitgenossenschaft und um eine Parteiwechsel-Frage.

Stirbt der Beklagte zwischen Ausstellung der Klagebewilligung und Klageerhebung, steht es dem Kläger frei, entweder die Klage gegen alle Erben fortzusetzen oder nur gegen einen der mehreren Erben zu klagen.

Gemäss ZPO 83 Abs. 4 treten die (nicht ausschlagenden) Erben – kraft besonderer gesetzlicher Bestimmung über die Rechtsnachfolge (ZGB 560) – als nachträgliche einfache Streitgenossenschaft dem hängigen Verfahren bei.

Möchte der Kläger nur gegen einen Erben klagen, müsste er gegen diesen Erben ein neues Schlichtungsverfahren einleiten.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil vom 27.10.2020
NP200026

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