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Steuern / Tax

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Einkaufstourismus + Beseitigung Wertfreigrenze: Initiativen-Annahme nun auch durch den Ständerat

Datum:
23.09.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Deklaration
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

19.3975 Motion FK-N. Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs

18.300 Standesinitiative St. Gallen. Keine Subventionierung des Einkaufstourismus

18.316   Standesinitiative Thurgau. Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus

Einleitung

Der Ständerat hat am Dienstag, 21.09.2021, die eingangs genannten Motionen, die mehr „Steuergerechtigkeit“ fordern, behandelt.

Es ging um das Thema, dass der schweizerische Detailhandel bei der Mehrwertsteuer (MWST) gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt werde.

IST

Wer heute für seinen Privatgebrauch Waren in die Schweiz einführt, darf eine Freigrenze bei der Mehrwertsteuer (MWST) nutzen.

Erst ab einem Wert von CHF 300 pro Person müssen Wareneinfuhren versteuert werden.

Zugleich dürfen diese Personen vor dem Grenzübertritt in den Nachbarländern deren Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen, sofern und soweit der Einkauf – je nach Land – eine gewisse Schwelle übersteigt. So kann es sein, dass der Einkaufstourist weder im Ausland, noch in der Schweiz Mehrwertsteuern bezahlt.

SOLL

Die steuerliche Förderung des Einkaufstourismus soll aufgrund der Standesinitiativen der Kantone Thurgau und St. Gallen abgeschafft werden. Künftig soll bei allen privaten Wareneinfuhren die Mehrwertsteuer (MWST) entrichtet werden müssen, wenn die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde, so das anfängliche Ansinnen.

Dabei stellt sich das Problem des Negativbeweises: Wie lässt sich etwas beweisen, was nicht stattgefunden hat. BR Ueli Maurer wehrte sich gegen das Vorhaben, musste aber vermelden, dass der Bund mit den Nachbarländern über eine gemeinsame Lösung gesprochen habe; es gehe darum, dass die Länder einander melden würden, wenn jemandem die Mehrwertsteuer zurückerstattet worden sei.

Vgl. aber die „beschlossene Änderung“, unten.

Ständerätliche Finanzkommission

Die ständerätliche Finanzkommission hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Der Hauptgrund für den Einkaufstourismus sei nicht die steuerliche Ungleichbehandlung bzw. Bevorteilung, sondern der Preisunterschied zwischen der Schweiz und seinen Nachbarländern. Eine Senkung der Freigrenze würde zudem zu höheren Kosten bei den Zollbehörden führen.

Behandlung zum zweiten Male im Ständerat

Der Ständerat (SR) hat als Zweitrat an seiner Sitzung vom 21.09.2021 der Änderung der Wertfreigrenze mit deutlicher Mehrheit zugestimmt (siehe Box „Abstimmungsergebnisse, unten).

Einzelne Votanten (SR Ruedi Noser + SR Brigitte Häberli-Koller) hoffen auf eine einfache Handhabung durch das vorhandene Smartphone-App „Quickzoll“, welches die Zollformalitäten bereits heute ohne grossen Aufwand ermöglichen würde.

Beschlossene Änderung

  • Statt für CHF 300 Waren zum Privatgebrauch aus dem Ausland mehrwertsteuerfrei einführen zu können, sollen es künftig nur noch CHF 50 sein.

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

19.3975

Abstimmung – Vote
Für Annahme der Motion … 27 Stimmen
Dagegen … 13 Stimmen
(3 Enthaltungen)

18.300

Abstimmung – Vote
Für Folgegeben … 28 Stimmen
Dagegen … 10 Stimmen
(5 Enthaltungen)

18.316

Abstimmung – Vote
Für Folgegeben … 28 Stimmen
Dagegen … 11 Stimmen
(4 Enthaltungen)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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