19.3975 Motion FK-N. Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs
18.300 Standesinitiative St. Gallen. Keine Subventionierung des Einkaufstourismus
18.316 Standesinitiative Thurgau. Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus
Einleitung
Der Ständerat hat am Dienstag, 21.09.2021, die eingangs genannten Motionen, die mehr „Steuergerechtigkeit“ fordern, behandelt.
Es ging um das Thema, dass der schweizerische Detailhandel bei der Mehrwertsteuer (MWST) gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt werde.
IST
Wer heute für seinen Privatgebrauch Waren in die Schweiz einführt, darf eine Freigrenze bei der Mehrwertsteuer (MWST) nutzen.
Erst ab einem Wert von CHF 300 pro Person müssen Wareneinfuhren versteuert werden.
Zugleich dürfen diese Personen vor dem Grenzübertritt in den Nachbarländern deren Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen, sofern und soweit der Einkauf – je nach Land – eine gewisse Schwelle übersteigt. So kann es sein, dass der Einkaufstourist weder im Ausland, noch in der Schweiz Mehrwertsteuern bezahlt.
SOLL
Die steuerliche Förderung des Einkaufstourismus soll aufgrund der Standesinitiativen der Kantone Thurgau und St. Gallen abgeschafft werden. Künftig soll bei allen privaten Wareneinfuhren die Mehrwertsteuer (MWST) entrichtet werden müssen, wenn die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde, so das anfängliche Ansinnen.
Dabei stellt sich das Problem des Negativbeweises: Wie lässt sich etwas beweisen, was nicht stattgefunden hat. BR Ueli Maurer wehrte sich gegen das Vorhaben, musste aber vermelden, dass der Bund mit den Nachbarländern über eine gemeinsame Lösung gesprochen habe; es gehe darum, dass die Länder einander melden würden, wenn jemandem die Mehrwertsteuer zurückerstattet worden sei.
Vgl. aber die „beschlossene Änderung“, unten.
Ständerätliche Finanzkommission
Die ständerätliche Finanzkommission hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Der Hauptgrund für den Einkaufstourismus sei nicht die steuerliche Ungleichbehandlung bzw. Bevorteilung, sondern der Preisunterschied zwischen der Schweiz und seinen Nachbarländern. Eine Senkung der Freigrenze würde zudem zu höheren Kosten bei den Zollbehörden führen.
Behandlung zum zweiten Male im Ständerat
Der Ständerat (SR) hat als Zweitrat an seiner Sitzung vom 21.09.2021 der Änderung der Wertfreigrenze mit deutlicher Mehrheit zugestimmt (siehe Box „Abstimmungsergebnisse, unten).
Einzelne Votanten (SR Ruedi Noser + SR Brigitte Häberli-Koller) hoffen auf eine einfache Handhabung durch das vorhandene Smartphone-App „Quickzoll“, welches die Zollformalitäten bereits heute ohne grossen Aufwand ermöglichen würde.
Beschlossene Änderung
- Statt für CHF 300 Waren zum Privatgebrauch aus dem Ausland mehrwertsteuerfrei einführen zu können, sollen es künftig nur noch CHF 50 sein.
CHRONOLOGIE
- 18.09.2019 STÄNDERAT Keine Folge gegeben
- 30.10.2020 NATIONALRAT Folge gegeben
- 21.09.2021 STÄNDERAT Folge gegeben
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
19.3975
Abstimmung – Vote
Für Annahme der Motion … 27 Stimmen
Dagegen … 13 Stimmen
(3 Enthaltungen)
18.300
Abstimmung – Vote
Für Folgegeben … 28 Stimmen
Dagegen … 10 Stimmen
(5 Enthaltungen)
18.316
Abstimmung – Vote
Für Folgegeben … 28 Stimmen
Dagegen … 11 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Weiterführende Informationen
- 19.3975: Motion FK-N. Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs | parlament.ch
- 18.316: STANDESINITIATIVE Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus | parlament.ch
- Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.3360, Finanzkommission des Nationalrates, 18. Mai 2017 | parlament.ch
- Einkaufstourismus – 300-Franken-Freigrenze könnte bald abgeschafft werden | srf.ch
- Wareneinfuhrsteuer
- Mehrwertsteuern
- Exkurs: Quickzoll-App
Quelle
LawMedia Redaktionsteam