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Coronavirus: BR hebt Massnahmen per 17.02.2022 auf – einzig Maskenpflicht im öV und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben gültig bis 31.03.2022

Datum:
16.02.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
in Gesundheitswesen und Isolation bleiben bis Ende März 2022, Maskenpflicht in öV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

An seiner Sitzung vom 16.02.2022 hat der Bundesrat (BR) die schweizweiten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie grösstenteils aufgehoben.

Ab Donnerstag, 17.02.2022, sind wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich:

  • Läden
  • Restaurants
  • Kulturbetriebe
  • öffentlich zugängliche Einrichtungen
  • Veranstaltungen.

Aufgehoben sind auch

  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • Homeoffice-Empfehlung.

Beibehalten werden zum Schutz besonders vulnerabler Personen bis Ende März 2022 einzig

  • die Isolation positiv getesteter Personen;
  • die Maskenpflicht
    • im öffentlichen Verkehr;
    • in Gesundheitseinrichtungen.

Danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Einleitung

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv und in Richtung hohe Immunität der Bevölkerung, weshalb eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglicht werden sollte.

Vernehmlassungsergebnis: Mehrheit der Vernommenen für rasche Aufhebung

Die vom BR am 02.02.2022 in Konsultation geschickten zwei Varianten von Aufhebungs-Massnahmen ergab eine deutliche Mehrheit von Teilnehmern, welche sich im Grundsatz dafür ausgesprochen haben, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben.

Gleichzeitig sprach sich diese Teilnehmer-Mehrheit dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten werde, solange die Infektionszahlen hoch blieben.

Ab 17. Februar 2022: Fast alle Massnahmen aufgehoben

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgeber weiterhin für Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zuständig

Bis 31. März 2022: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten

1. April 2022: Ende der besonderen Lage

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

Anpassungen bei der Testung

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt

Einreisebestimmungen angepasst

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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