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Home-Office Arbeit

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(Büro-)Material

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für das bei der Home Office-Arbeit verwendete Material (auch Büromaterial) gilt folgendes:

Definition

  • Material   =   der vom Arbeitnehmer zu bearbeitende oder zu verarbeitende Stoff

Grundlage

  • OR 327 (siehe Box)

Materialgegenstand bei Home Office

  • Papier
  • Druckerpatronen
  • Datenträger
  • etc.

Kostentragung

  • Arbeitgeber (vgl. OR 327 Abs. 2)

Entschädigungsquantitativ

  • Selbstkostenpreis
    • Einkommensneutrale Vergütung
  • Beweislast
    • Arbeitnehmer

Alternative: Entschädigungspauschale

  • Zulässigkeit der Pauschalvergütung
    • Ja
  • Ziel
    • Begrenzung des administrativen Aufwands
  • Höhe
    • Deckung mindestens der effektiven Unkosten

Gesetzestexte

Literatur

  • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 6 zu OR 327

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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