- Grundlagenpapier für Übergangsphase in Konsultation bis 22.04.2022
- Vorübergehende Deaktivierung SwissCovid-App
Ab FR 01.04.2022 sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben:
- die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie
- die Maskenpflicht
- im öffentlichen Verkehr und
- in Gesundheitseinrichtungen.
Damit erfolgt die Rückkehr in den Modus «Normale Lage» und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.
Bis im Frühjahr 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt:
- Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, welches bis am 22.04.2022 in Konsultation gegangen ist.
Einleitung
Laut BR sei es dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen sei.
Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. – Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lasse sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen komme.
Übergangsphase bis Frühling 2023
Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben:
- Die Strukturen sollen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können.
- Die Reaktionsfähigkeit gilt v.a. für
- das Testen
- das Impfen
- das Contact-Tracing
- die Überwachung
- die Meldepflicht der Spitäler.
Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen
Mit dem Wechsel in den Modus «Normale Lage» gehen aufgrund des Epidemiengesetzes die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone:
- Anordnung von Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten;
- Koordination, auch untereinander.
Der Bund hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, welches festhält:
- die Ziele und
- die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase.
Das Grundlagenpapier ist bis am 22.04.2022 in Konsultation bei
- den Kantonen;
- den Sozialpartnern;
- den Parlamentskommissionen.
SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert
Der BR hat sodann beschlossen:
- Die vorübergehende Deaktivierung der SwissCovid-App.
Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben.
Der Betrieb der SwissCovid-App könne laut BR aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordere:
- Die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund würden daher weiterhin aufrecht erhalten.
Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten würden indessen vernichtet.
Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3
Der BR hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen, wie:
- Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern;
- die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.
Dokumente
- Verordnung 3 (PDF, 320 kB) | admin.ch
Links
- Konsultationen Kantone | admin.ch
Weiterführende Informationen
- Am 16.02.2022 beschlossene Massnahmenaufhebungen (per 17.02.2022 + per 31.03.2022)
- Am 03.02.2022 beschlossene Lockerungen
- Am 12.01.2022 beschlossene Massnahmen
- Am 17.12.2021 beschlossene Massnahmen
- Am 03.12.2021 beschlossene Massnahmen
- Einreise
- Home-Office-Arbeit / Kosten
- Lohnfortzahlungspflicht
- Coronavirus-Massnahmen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam