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Coronavirus: BR verabschiedet Grundlagenpapier zu Zielen, Aufgaben und Zuständigkeiten während Übergangsphase

Datum:
19.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Übergangsfrist
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat per Ende März 2022 die letzten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben und die besondere Lage beendet:

  • Die epidemiologische Entwicklung bleibt weiterhin unsicher.
  • Deshalb sind bis mindestens im Frühjahr 2023 eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig.
  • Der BR hat an seiner Sitzung vom 18.05.2022 ein Grundlagenpapier verabschiedet, welches festhält:
    • die Ziele und Aufgabenverteilung in dieser Übergangsphase.
  • Mit dem Wechsel in die normale Lage ist zuständig:
    • nicht mehr der Bund,
    • sondern sind die Kantone für die Anordnung und Koordination allfällige Massnahmen untereinander wie
      • Isolation
      • Maskenpflicht
      • Zugangsbeschränkungen.
  • Der Bund unterstützt die Kantone bei Bedarf, etwa
    • mit Empfehlungen.
  • Der enge Austausch zwischen Bund und Kantonen soll weitergeführt werden.

Einleitung

Der BR folgt in seinem Grundlagenpapier den Zuständigkeiten, wie sie geregelt sind im:

  • Epidemiengesetz.

In der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung wieder bei den Kantonen für

  • Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung;
  • Spitäler
  • Aufbau der Kapazitäten und Fähigkeiten, um auf die Entwicklungen der Covid-19-Epidemie in der Schweiz in geeigneter Form zu reagieren.

Es ist an ihnen, sich entsprechend vorzubereiten, sich zu koordinieren und im Bedarfsfall allfällige Massnahmen aufeinander abzustimmen.

Die Befugnisse des Bundes beschränken sich gemäss Epidemiengesetz und Covid-19-Gesetz auf wenige bestimmte Bereiche.

Zuständigkeit Bund: Überwachung, Personenverkehr, Impfstoffe, Aufsicht

Der Bund ist zuständig für

  • die Überwachung
  • den internationalen Personenverkehr
  • die Versorgung mit Heilmitteln.

Im Aufgabenbereich des Bundes liegen zudem

  • alle Massnahmen, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen, wie
    • die Bereitstellung des Covid-Zertifikats
    • der Vollzug des Epidemiengesetzes durch die Kantone
    • die Koordination der Vollzugsmassnahmen durch Empfehlungen.

Zuständigkeit Kantone: Testkapazitäten, Impfangebote, Spitalkapazität, Massnahmen

Die Kantone sorgen für

  • genügend Testkapazitäten
  • Impfangebote
  • eine bedarfsgerechte Erhöhung der Spitalkapazitäten
  • die Ergreifung weiterer nicht-pharmazeutischer Massnahmen, falls die epidemiologische Situation dies erfordert, zum Beispiel
    • Isolationsmassnahmen
    • Maskentragepflicht
    • Einschränkung von Veranstaltungen
    • Schliessungen.

Differenzen zwischen Bund und Kantonen

In der Konsultation haben sich viele Kantone kritisch zum Grundlagenpapier geäussert:

  • Die Kantone haben es abgelehnt,
    • das Papier für die Übergangsphase als gemeinsames Dokument zu verabschieden.
  • Hauptdifferenz zwischen Bund und Kantonen
    • die Aufgabenteilung, falls die Infektionszahlen wieder rasch zunehmen.

Der BR hat sich sinngemäss bereit erklärt, die Kantone zu unterstützen, falls diese wider Erwarten nicht in der Lage sein sollten, mit den bestehenden Strukturen eine grosse Bandbreite möglicher epidemischer Entwicklungen zu bewältigen.

Ausbau der Spitalkapazitäten

Die Kantone müssen die nötigen Spitalkapazitäten bestimmen:

  • Eine Erhöhung der Kapazitätsreserven ist nach den Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren notwendig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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