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Nachlassverfahren

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Verfahren der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung: Gläubigeranhörung?

Datum:
26.09.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Gläubigeranhörung, Private Schuldensanierung, Schuldenbereinigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 333; SchKG 294 Abs. 1; SchKG 334

Im erstinstanzlichen Verfahren für eine einvernehmliche private Schuldenbereinigung nach SchKG 333 (siehe Box unten) steht es dem zuständigen Richter frei, die Gläubiger des privaten Schuldners analog zu SchKG 294 Abs. 1 anzuhören.

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