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Auftragsrecht / Verjährungsrecht

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Herausgabeanspruch für Retrozessionen verjährt 10 Jahre nach Erhalt der jeweiligen Vergütung

Datum:
29.11.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Auskunftspflicht, Execution-only, Herausgabepflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 400 Abs. 1; OR 127

Der Anspruch der Auftraggeberin auf Auskunft und Herausgabe von Retrozessionen durch die Beauftragte verjährt in zehn Jahren ab Erhalt der jeweiligen Vergütung.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich (HGZ; Vorinstanz) hatte die Pflicht zur Herausgabe der Retrozessionen im vorliegenden Execution-only-Verhältnis teilweise bejaht (HG190234-O vom 05.10.2021, Erw. 2.3). Das Bundesgericht (BGer) hat die umstrittene Frage, ob auch in einem Execution-only-Verhältnis eine Herausgabepflicht besteht, wegen der eingetretenen Verjährung indessen offengelassen. – Die alternative Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aufgrund der Verletzung der Auskunfts- bzw. Herausgabepflicht blieb wegen der Verjährung vor BGer ohne Erfolg.

BGer 4A_601/2021 vom 08.09.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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