Personalabbau / Sozialplan
Bei einem gross angelegten Personalabbau mit Kündigungen ist stets zu prüfen, ob eine Sozialplanpflicht nach OR 335h ff. besteht.
In dieser Kommentierung finden Sie Informationen und Checklisten zum Thema Sozialplan sowie Links zum Thema Arbeitsrecht.
Begriff «Sozialplan»
Der Sozialplan ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmervertretung über die Milderung oder den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern aus einer Unternehmensrestrukturierung entstehen.